Am 30. September 2008 verkündete die grüne Umweltsenatorin Anja Hajduk, dass der Weiterbau des Kohlekraftwerks von seiten der Behörde nicht verhindert werden kann. Der BUND teilt diese Auffassung nicht, allerdings waren die von der Behörde erteilten Auflagen ein Schritt in die richtige Richtung. Sie machen deutlich, dass Kohlekraftwerke dieser Dimension mit einer modernen Energiepolitik nicht vereinbar sind und eine enorme Umweltbelastung darstellen.
Inzwischen haben sich die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) und der Energiekonzern Vattenfall auf einen Vergleich geeinigt. Dieser sieht vor, dass Vattenfall das Kohlekraftwerk Moorburg mit einem so genannten Hybridkühlturm ausstattet und die Behörde im Gegenzug die wasserrechtlichen Auflagen in einigen Punkten ändert. Der Kühlturm soll gewährleisten, dass das Kraftwerk in den sauerstoffarmen Sommermonaten nur mit einer geringen Wasserentnahme aus der Süderelbe betrieben werden kann.
Nach Berechnungen des BUND bringt der Vergleich für das Gewässer aber insgesamt eine Zusatzbelastung. Nach der alten Genehmigung hätte das Kraftwerk an kritischen Tagen komplett abgeschaltet werden müssen.
So kommt es zu einer ganzjährigen Belastung der Süderelbe. Der BUND hält deshalb seine Klage gegen das Kraftwerk aufrecht.
Ausführliche Informationen können Sie unserer Einwendung gegen das Kohlekraftwerk sowie der Einwendung gegen den Hybridkühlturm entnehmen.
Weitere Informationen zum Kohlekraftwerk finden Sie im Bereich Downloads oder bei den Pressemeldungen des BUND zum Thema Moorburg.
bund.hamburg@bund.net